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17. Christian Worch   (01.05.2010 18:36)
0  
Heinrich, wem graut''s vor dir?! (*)

Weil Matthias Faust offenbar zu feige ist, es dem interessierten Publikum selbst цffentlich mitzuteilen, ьbernehme ich jetzt einmal diese Aufgabe.
Am 17. April fand eine Bundesvorstandssitzung der DVU statt; es war eine Minderheit von fьnf (in Worten: fьnf!) Vorstandsmitgliedern von vierzehn
anwesend. (Beim Bundeswahlleiter sind noch fьnfzehn registriert; daЯ der stellvertretende Bundesvorsitzende Dr. Thomas Mehnert ausgetreten ist,
hat man dem Wahlleiter mцglicheweise noch nicht mitgeteilt. Oder der Wahlleiter aktualisiert trotz eventueller Mitteilungen seine Unterlagen
mit bьrokratischer Langsamkeit.)
Am gestrigen Montag, dem 27. April, hat Matthias Faust Ergebnisse der Bundesvorstandssitzung in einem internen Forum der DVU verцffentlicht.
Eine Verцffentlichung auf der Netzseite der DVU hat er bisher unterlassen -- offenbare Feigheit... Und, wie angekьndigt, werde ich diese Aufgabe fьr ihn zumindest teilweise ьbernehmen. Wir lesen dort:

"Aufgrund der Tatsache, daЯ der parteifreie Aktivist Christian Worch in den letzten Monaten DVU-Parteiinterna an verschiedene linke Journalisten
weitergegeben hat, die diese fьr Rundfunk- und Zeitungsberichte in parteischдdigender Art und Weise nutzten, hat der Bundesvorstand ohne
Gegenstimmen folgenden UnvereinbarkeitsbeschluЯ gefaЯt: Der DVU-Bundesvorstand beschlieЯt, daЯ kьnftig die Mitgliedschaft in der DVU unvereinbar mit einer parteipolitischen Zusammenarbeit mit Christian
Worch ist."
Aber holla!
Na, dann wollen wir uns mal mit der Frage beschдftigen, welche "Parteiinterna" ich denn so an linke Journalisten (tatsдchlich nur einen; nдmlich Stefan Schцlermann vom NDR) weitergegeben habe. Meint
Faust etwa die Tatsache, daЯ hцchstens rund 3.000 (dreitausend) von angeblich 6.000 (sechstausend) Mitgliedern Beitrag bezahlen? Ja, das habe ich Schцlermann erzдhlt. Es weiЯ jeder, der Rechenschaftsberichte lesen kann. In dem der DVU fьr 2008 stehen rund 90.000 Euro Einnahmen an
Mitgliedsbeitrдgen. Jahresbeitrag 36 Euro. Nehmen wir an, daЯ ein paar Leute den ermдЯigten von der Hдlfte bezahlen; ein paar, aber nicht viel.
Gehen wir von einem durchschnittlichen Jahresbeitrag von 30 Euro aus. 90.000 durch 30 = 3.000. Der 2008-er Rechenschaftsbericht der DVU ist durch kein Parteiinternum. Man findet ihn auf den Netzseiten der Bundestagsverwaltung. -- Oder meint Faust den Umstand, daЯ er im Sommer letzten Jahres eine Eidesstattliche Versicherung ьber seine Vermцgensverhдltnisse (= Offenbarungseid) abgelegt hat, was nach der Satzung der DVU "zur Verwirkung" der Mitgliedschaft fьhrt, so daЯ satzungsgemдЯ der Vorstand Matthias Faust hдtte ausschlieЯen mьssen?
Nun, DAS ist ein Internum, dieser Offenbarungseid, aber es ist nun mal leider kein PARTEIinternum... -- Und sonst wird Faust mal -- nцtigenfalls vor Gericht ! -- erzдhlen mьssen, was er denn meint. DaЯ ich gegen die DVU einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt habe, weil sie trotz mehrmaliger und dann nicht eingehaltener Zusage von Faust mir gegenьber mit einem fьnfstelligen Euro-Betrag ьber Monate hinweg im Rьckstand war und teils noch ist? DaЯ ich, nachdem er wieder Zahlungszusagen nicht teingehalten habe, den Vollstreckungsbescheid sogar bei der Bank habe vorlegen lassen, um meine titulierte Forderung einzukassieren? Oder daЯ ich im Mдrz einen weiteren Mahnbescheid fьr eine seit damals vier Monaten fдllige fьnfstellige Summe habe beantragen lassen, woraufhin ohne Rechtsgrund der Parteivorsitzende der DVU Einspruch eingelegt hat und nunmehr mein Anwalt die fцrmliche Klage gegen die DVU erhoben hat? -- Das sind in gewissem Sinne Parteiinterna, ja, diese Umstдnde kцnnte man so nennen. Aber da durch Fausts alleinherrliche Parteiregierung innerhalb der DVU diese sich zum sдumigen Schuldner gemacht hat und da ich ja auch eine gewisse Fьrsorgepflicht gegenьber anderen Kameraden habe (die unter diesen Umstдnden schlecht beraten wдren, der DVU Geld zu leihen), habe ich jedes Recht der Welt, das mitzuteilen, wem immer ich es mitteilen will. Und wenn sich in der Sache jemand parteischдdigend verhalten hat, dann Matthias Faust, der mit Geld erkennbar nicht umgehen kann.
Nein, die bisher nur "offizielle", aber noch nicht verцffentlichte Begrьndung ist keinen SchuЯ Pulver wert. Vielleicht ist das der Grund fьr Faust Feigheit, sie ьber die vielfrequentierte Netzseite der DVU цffentlich zu machen... Da weiЯ er schon ganz genau, daЯ er dann hinterher mit der hцchst dreckigen Weste dasteht...
Der BeschluЯ hat aber andere Ursachen: Er dient dem Versuch des Machterhaltes.
Denken wir daran, daЯ Matthias Faust einerseits von der DVU ein monatliches Honorar von 3.000 Euro plus Mehrwertsteuer bekommt, zusammen also die DVU 3.570 Euro Monat fьr Monat kostet; 42.840 im Jahr. Und dieser recht gut bezahlte Mann hat es vier (inzwischen fast fьnf!) Monate lang nicht fertig gebracht, den monatlichen "Bettelbrief" an die zahlenden Mitglieder zu verschicken, wodurch der DVU Spenden in Hцhe von rund gerechnet monatlich 13.000 bis 15.000 Euro entgangen sind. Auch ansonsten ist der Mann in keiner wirklich цffentlich wahrnehmbaren Weise fьr die DVU tдtig. Selbst parteiintern hцrt und sieht man von ihm herzlich wenig.
Klar, daЯ er eine so lukrative Pfrьnde mit Zдhnen und Klauen verteidigt.
Nun ist aber цffentlich bekannt -- und das zweifellos nicht erst durch mich! - , daЯ sich gegen ihn in der DVU Widerstand regt. Schon im Februar haben zwei Landesverbдnde aus Norddeutschland die Abhaltung eines auЯerordentlichen Landesparteitages gefordert; weitere sind auf dem Sprung, das zu tun, und wenn es sich auf fьnf summiert, dann kann Faust nicht anders, als einen solchen Parteitag durchzufьhren. Oder er wird mit gerichtlicher Hilfe dazu gezwungen. Und dann steht eine Kampfabstimmung um seinen schцnen Posten an. Wobei als Gegenkandidat jemand auftreten dьrfte, der es sich leisten kann, ohne Bezahlung den Vorsitz dieser Partei zu fьhren, was der DVU die oben erwдhnte jдhrliche Summe von 42.840 erspart. (Und damit knapp mehr Geld, als die DVU mir schuldet...)

Der BeschluЯ zielt also gegen Leute wie Hans-Gerd Wiechmann oder Ingeborg Lobocki, die Landesvorsitzenden von Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Ein wenig irre, wenn man daran denkt, daЯ seit dem Ende des Brandenburg-Wahlkampfes diese beiden Landesverbдnde die einzigen der DVU waren, die noch цffentlich unter freiem Himmel Veranstaltungen gemacht haben...

Leider hat Mathias Faust sich verrechnet, wenn er denkt, daЯ er auf der Basis dieses Beschlusses beispielsweise ein ParteiausschluЯverfahren gegen seinen Konkurrenten Hans-Gerd Wiechmann einleiten kann, sobald dieser das nдchste Mal auf einer DVU-Veranstaltung mit mir цffentlich auftritt. Denn Wiechmann hat Faust schon einmal vor Gericht in die Schranken gewiesen: Als Faust behauptet hat, Wiechmann habe finanzielle UnregelmдЯigkeiten zu Lasten der DVU begangen, erwirkte Hans-Gerd Wiechmann umgehend einen GerichtsbeschluЯ, der Faust die Wiederholung dieser Behauptung bei Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt... Mit der gleichen Leichtigkeit kцnnte Wiechmann sich einen GerichtsbeschluЯ beschaffen, wenn Faust versucht, auf der Basis dieses Vorstandsbeschlusses und weiterer Zusammenarbeit mit mir ein ParteiausschluЯverfahren gegen Wiechmann einzuleiten...

Das wird ein SchuЯ nach hinten. Nein, es ist schon jetzt ein SchuЯ nach hinten, einen solchen BeschluЯ ьberhaupt herbeigefьhrt zu haben. -- Aber wer am Schicksal der DVU Anteil nimmt beziehungsweise ihr wьnscht, daЯ sie politisch irgendwann mal FuЯ faЯt und einen sinnvollen, nьtzlichen Beitrag zur Sache des Vaterlandes leisten kann, der darf sehr zufrieden sein. Denn mit dieser Aktion hat Matthias Faust einen weiteren Beitrag fьr etwas geleistet, was fьr die DVU nicht nur nьtzlich, sondern sogar notwendig ist: Nдmlich seiner mцglichst baldigen Abwahl.
Parchim, 27. April 2010
Christian Worch

(*) Anmerkung fьr literarisch nicht ganz so gebildete Zeitgenossen:
Heinrich ist der Vorname des berьchtigten Dr. Faust aus dem Drama von Goethe. Und ьber diesen sagt Margarete genannt Gretchen: "Heinrich, mir graut''s vor dir!" Vor DIESEM Heinrich alias Matthias Faust braucht es aber keinem zu grauen. Der braucht keinen Teufel Mephistopheles, seinen in dem Fall politischen Niedergang zu beschleunigen...

16. Christian Worch   (20.11.2009 00:13)
0  
Ausnahmezustand!

Artikel 5 des Grundgesetzes im angeblich freiheitlichsten Staat, den wir
je auf deutschem Boden hatten, regelt die Meinungsfreiheit. Diese kann
natьrlich nicht grenzenlos sein. Die Kanzlerin beispielsweise als Ferkel
zu beschimpfen, wьrde die цffentliche Ordnung doch sehr stцren. In
frьheren Jahrhunderten wдre dergleichen Majestдtsbeleidigung (crimen
laesae maiestis) gewesen, und der Schuldige hдtte vielleicht sogar
aufgehдngt oder einen Kopf kьrzer gemacht werden kцnnen. Also nennt
Artikel 5 GG in seinem zweiten Absatz "Schranken". Genau lauten diese:

(Zitat Beginn)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persцnlichen Ehre.
(Zitat Ende)

DaЯ Gesetze "allgemein" sein mьssen, versteht sich eigentlich von
selbst. Es ist AusfluЯ des Willkьrverbots. Willkьrlich wдre
beispielsweise ein Gesetz, das das Tragen grьner Haare verbietet. Es
wьrde sich nur gegen Punks richten, nicht aber gegen Skinheads.

Zumindest habe ich noch keinen Skinhead mit grьnen Haaren gesehen,
sofern er ьberhaupt Haare auf dem Kopf hatte. Dbei ist es egal, ob es
der Mehrheit unserer Mitmenschen paЯt, daЯ Leute grьne Haare tragen,
oder ob sie es scheuЯlich finden und darin eine optische Beleidigung
sehen. So ein Gesetz wдre willkьrlich und daher mit der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.

Nun gibt es aber ein Sondergesetz. Dieses ist § 130 Abs. 4
Strafgesetzbuch. Er lautet:

(Zitat Beginn)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer цffentlich oder in einer Versammlung den цffentlichen
Frieden in einer die Wьrde der Opfer verletzenden Weise dadurch stцrt,
dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkьrherrschaft
billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(Zitat Ende)

Es ist ein Sondergesetz deshalb, weil damit nur die Wьrde der Opfer der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkьrherrschaft geschьtzt werden,
nicht jedoch beispielsweise die Opfer des Kommunismus, die Opfer
kirchlich initiierter Hexenverbrennungen, die Opfer der Ausmordung der
amerikanischen Ureinwohner, die Opfer des Genozids an den Armeniern und
so weiter und so fort.

Tatsдchlich ist dieses Gesetz eigentlich weniger zur Strafverfolgung
erlassen worden, sondern mit Blick auf das Versammlungsrecht.
Bezeichnend war beispielsweise, daЯ die Beratungen darьber im
INNENausschuЯ des Bundestages stattgefunden haben und nicht im
RECHTSausschuЯ. Bezeichnend war ebenso, daЯ zu den Sachverstдndigen, die
vom AusschuЯ geladen wurden, der damalige Landrat von Wunsiedel im
Fichtelgebirge zдhlte, Dr. Peter SeiЯer. In Fachkreisen wurde daher §
130 Abs. 4 StGB auch "lex Wunsiedel" genannt oder "lex Rieger" nach dem
unlдngst verstorbenen Rechtsanwalt Jьrgen Rieger, der ьber viele Jahre
hinweg Anmelder und Leiter von Rudolf-Hess-Gedenkmдrschen in eben dieser
Stadt war.

Mit diesem Gesetz war eine Handhabe geschaffen, die Gedenkmдrsche seit
dem Jahre 2005 zu verbieten. Beharrlich klagte Jьrgen Rieger sich "nach
oben". Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab.Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof verwarf die Berufung dagegen. Das
Bundesverwaltungsgericht verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die
Revision. Alle drei Fachgerichte meinten, es sei ein "allgemeines
Gesetz" und daher zulдssig.

Eine Kehrtwende machte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Aber nur in
der Bewertung des Gesetzes, nicht vom Ergebnis her.

Vom Ergebnis her bleiben Gedenkmдrsche fьr Rudolf Hess oder andere
prominente Vertreter des historisch real existent gewesenen
Nationalsozialismus verboten. Aber das Bundesverfassungsgericht hat
festgestellt, daЯ es sich durchaus nicht um ein "allgemeines Gesetz"
handelt. Sondern um ein Sondergesetz.

Der Leitsatz der am 4. November ergangenen und heute verцffentlichten
Entscheidung lautet:

(Zitat Beginn)
§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1
und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien
entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische
Herrschaft ьber Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der
als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik
Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG fьr Bestimmungen, die der
propagandistischen GutheiЯung der nationalsozialistischen Gewalt- und
Willkьrherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des
Sonderrechts fьr meinungsbezogene Gesetze immanent.
(Zitat Ende)

Der Wortlaut des Grundgesetzes ist also nichts wert, wenn es gegen Nazis
geht. Nur allgemeine Gesetze dьrften die Meinungsfreiheit einschrдnken --
auЯer, wenn es um die Meinungsfreiheit von Nazis geht. Willkьr ist
verboten -- auЯer gegen Nazis. Das ist in kurzen Worten die Quintessenz
der Entscheidung vom 4. November 2009.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausnahmezustand in der BRD erklдrt.
Frьher nannte man es Standrecht oder Kriegsrecht. Aber wir leben ja im
Zeitalter des Euphemismus. (Beschцnigende Umschreibung fьr ein
anstцЯiges oder unangenehmes Wort.) Heute heiЯt es nicht mehr
Standrecht. Geschweige denn Kriegsrecht. Heute ist es nur eine "Ausnahme".

Warten wir mal ab, wann die Ausnahme zur Regel wird. Wenn es gegen Nazis
geht. Alles, was gegen Nazis geht, ist gut. Ohne Ausnahme!

Parchim, den 17. November 2009
Ausnahmezustand!

Artikel 5 des Grundgesetzes im angeblich freiheitlichsten Staat, den wir
je auf deutschem Boden hatten, regelt die Meinungsfreiheit. Diese kann
natьrlich nicht grenzenlos sein. Die Kanzlerin beispielsweise als Ferkel
zu beschimpfen, wьrde die цffentliche Ordnung doch sehr stцren. In
frьheren Jahrhunderten wдre dergleichen Majestдtsbeleidigung (crimen
laesae maiestis) gewesen, und der Schuldige hдtte vielleicht sogar
aufgehдngt oder einen Kopf kьrzer gemacht werden kцnnen. Also nennt
Artikel 5 GG in seinem zweiten Absatz "Schranken". Genau lauten diese:

(Zitat Beginn)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persцnlichen Ehre.
(Zitat Ende)

DaЯ Gesetze "allgemein" sein mьssen, versteht sich eigentlich von
selbst. Es ist AusfluЯ des Willkьrverbots. Willkьrlich wдre
beispielsweise ein Gesetz, das das Tragen grьner Haare verbietet. Es
wьrde sich nur gegen Punks richten, nicht aber gegen Skinheads.

Zumindest habe ich noch keinen Skinhead mit grьnen Haaren gesehen,
sofern er ьberhaupt Haare auf dem Kopf hatte. Dbei ist es egal, ob es
der Mehrheit unserer Mitmenschen paЯt, daЯ Leute grьne Haare tragen,
oder ob sie es scheuЯlich finden und darin eine optische Beleidigung
sehen. So ein Gesetz wдre willkьrlich und daher mit der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.

Nun gibt es aber ein Sondergesetz. Dieses ist § 130 Abs. 4
Strafgesetzbuch. Er lautet:

(Zitat Beginn)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer цffentlich oder in einer Versammlung den цffentlichen
Frieden in einer die Wьrde der Opfer verletzenden Weise dadurch stцrt,
dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkьrherrschaft
billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(Zitat Ende)

Es ist ein Sondergesetz deshalb, weil damit nur die Wьrde der Opfer der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkьrherrschaft geschьtzt werden,
nicht jedoch beispielsweise die Opfer des Kommunismus, die Opfer
kirchlich initiierter Hexenverbrennungen, die Opfer der Ausmordung der
amerikanischen Ureinwohner, die Opfer des Genozids an den Armeniern und
so weiter und so fort.

Tatsдchlich ist dieses Gesetz eigentlich weniger zur Strafverfolgung
erlassen worden, sondern mit Blick auf das Versammlungsrecht.
Bezeichnend war beispielsweise, daЯ die Beratungen darьber im
INNENausschuЯ des Bundestages stattgefunden haben und nicht im
RECHTSausschuЯ. Bezeichnend war ebenso, daЯ zu den Sachverstдndigen, die
vom AusschuЯ geladen wurden, der damalige Landrat von Wunsiedel im
Fichtelgebirge zдhlte, Dr. Peter SeiЯer. In Fachkreisen wurde daher §
130 Abs. 4 StGB auch "lex Wunsiedel" genannt oder "lex Rieger" nach dem
unlдngst verstorbenen Rechtsanwalt Jьrgen Rieger, der ьber viele Jahre
hinweg Anmelder und Leiter von Rudolf-Hess-Gedenkmдrschen in eben dieser
Stadt war.

Mit diesem Gesetz war eine Handhabe geschaffen, die Gedenkmдrsche seit
dem Jahre 2005 zu verbieten. Beharrlich klagte Jьrgen Rieger sich "nach
oben". Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab.Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof verwarf die Berufung dagegen. Das
Bundesverwaltungsgericht verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die
Revision. Alle drei Fachgerichte meinten, es sei ein "allgemeines
Gesetz" und daher zulдssig.

Eine Kehrtwende machte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Aber nur in
der Bewertung des Gesetzes, nicht vom Ergebnis her.

Vom Ergebnis her bleiben Gedenkmдrsche fьr Rudolf Hess oder andere
prominente Vertreter des historisch real existent gewesenen
Nationalsozialismus verboten. Aber das Bundesverfassungsgericht hat
festgestellt, daЯ es sich durchaus nicht um ein "allgemeines Gesetz"
handelt. Sondern um ein Sondergesetz.

Der Leitsatz der am 4. November ergangenen und heute verцffentlichten
Entscheidung lautet:

(Zitat Beginn)
§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1
und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien
entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische
Herrschaft ьber Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der
als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik
Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG fьr Bestimmungen, die der
propagandistischen GutheiЯung der nationalsozialistischen Gewalt- und
Willkьrherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des
Sonderrechts fьr meinungsbezogene Gesetze immanent.
(Zitat Ende)

Der Wortlaut des Grundgesetzes ist also nichts wert, wenn es gegen Nazis
geht. Nur allgemeine Gesetze dьrften die Meinungsfreiheit einschrдnken --
auЯer, wenn es um die Meinungsfreiheit von Nazis geht. Willkьr ist
verboten -- auЯer gegen Nazis. Das ist in kurzen Worten die Quintessenz
der Entscheidung vom 4. November 2009.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausnahmezustand in der BRD erklдrt.
Frьher nannte man es Standrecht oder Kriegsrecht. Aber wir leben ja im
Zeitalter des Euphemismus. (Beschцnigende Umschreibung fьr ein
anstцЯiges oder unangenehmes Wort.) Heute heiЯt es nicht mehr
Standrecht. Geschweige denn Kriegsrecht. Heute ist es nur eine "Ausnahme".

Warten wir mal ab, wann die Ausnahme zur Regel wird. Wenn es gegen Nazis
geht. Alles, was gegen Nazis geht, ist gut. Ohne Ausnahme!

Parchim, den 17. November 2009
Christian Worch

15. Weckruf 9 - Einladung zum Weltfrieden   (29.04.2009 12:57)
0  
Hallo Deutsche,



die „Reichsbahn“ fдhrt wieder.

Am 28.04.2009, wurden nachfolgende Schreiben (jeweiliges Land bitte anklicken), im Interesse des gesamten deutschen Volkes, den Botschaften von China, GroЯbritannien, Irland, Russland und den USA ьberreicht:

Alle ehrlichen und wahrheitsliebende Deutschen sollten einsteigen.

Fahrpreis: freiwillige Spende fьr das Deutsche Volk, durch verteilen dieser Nachricht.

Wenn mцglich, diese Einladung, an 100 Freunde und Bekannte, per E-Post senden.

Diese Nachricht und ein Schreiben an eine Botschaft bitte 10 mal ausdrucken und ebenfalls als Fahrkarte weitergeben.

Wenn nun alle, die die Wahrheit erkannt haben, der Aufforderung nachkommen und das gleiche tun, dann haben wir in der 3. Stufe bereits 1.000.000.000 (in Worten: eine Milliarde) friedliebende Menschen informiert.

Setzen wir voraus, dass alle lesen kцnnen, so sollte dies der letzte Weckruf gewesen sein.

Die 12. Tagung des Volks-Bundesraths findet am 23.05.2009 statt.

Tagungsort:

Platz der Republik 1 - 10557 Berlin

Anmeldung unter:

http://volks-bundesrath.info/tagung.htm#Arbeitstagung

Nach dem Motto:

„Wir sind das Deutsche Volk“ wollen wir in ein neues, friedliches und sonniges Zeitalter fahren.

Mit freundlichen GrьЯen

Ihre

Volksaufklдrer




--------------------------------------------------------------------------------

Wir haben Ihnen bisher Informationen und Einladungen zu brisanten Themen zugesandt und hoffen, dass diese auch weiterhin fьr Sie von Interesse sind.

Falls Sie keine weiteren Informationen mehr wьnschen, klicken Sie bitte hier > Aufklaerung@gmx.de < und senden Ihre Nachricht an uns, mit dem

Vermerk „Abmeldung“ zurьck. Wir werden Ihre Adresse dann aus dem Verteiler entfernen.

Wenn Sie dieses System der Volksaufklдrung gut finden, wьrden wir uns freuen, wenn Sie diese Nachricht an alle, die Sie kennen, weiterleiten.

Besten Dank.

14. Christian Worch   (27.03.2009 10:43)
0  
Hamburg, den 26. Mдrz 2009
Mit einer heute erlassenen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Lьneburg in erster Instanz die fьr Ostersonnabend, den 11. April, angemeldete Demonstration in Lьneburg ebenso wie zwei mehr oder minder zeitgleiche Mahnwachen vor den beiden dortigen "Szene-Lдden" zugelassen. Einmal mehr ist die Stadt Lьneburg mit dem Versuch gescheitert, demonstrative Aktivitдten des nationalen Widerstandes durch Verbot zu verhindern. Ob sie es langsam mal lernen, oder ob in der Stadtverwaltung mцglicherweise heimliche Masochisten sitzen, die es lieben, juristische Ohrfeigen von den zustдndigen Gerichten zu bekommen?! Also, auf nach Lьneburg,Ostersonnabend, 13.oo Uhr, Bahnhofsvorplatz
Mit besten GrьЯen
Christian Worch

13. Worch   (03.01.2009 16:05)
0  
Passau:
auch zweite Runde gewonnen
Heute abend wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Stadt Passau zurьck. In kurzen, trockenen Worten belehrte er die Beschwerdefьhrerin, daЯ auch nach Inkrafttreten des (neuen) Bayerischen Versammlungsgesetzes die Grundrechte, wie sie in de Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind, bei jeder versammlungsrechtlichen Entscheidung wie bisher zu beachten sind. Es steht also der morgigen Demonstration kein rechtliches Hindernis mehr im Wege. Mit besten GrьЯen
Christian Worch
Hamburg, 2. Januar 2009

12. Worch   (27.12.2008 18:04)
0  
Hamburg, den 23. Dezember 2008
Demonstration in Passau am Sonnabend, dem 3. Januar 2009Beginn 13.oo Uhr, NibelungenstraЯe, vor der PolizeiinspektionGegen polizeiliche Willkьr und Medienhetze Der Aufruf: Gegen polizeiliche Willkьr und Medienhetze! Wir erinnern uns: Im Sommer 2000 der Brandanschlag auf eine Synagoge und der Bombenanschlag auf jьdischstдmmige russische Aussiedler in Dьsseldorf. Sofort galten die Tдter als ausgemacht: Neonazis. Es folgte eine hysterische Debatte, der „Aufstand der Anstдndigen“ und das NPD-Verbotverfahren. Die Wahrheit: Die Brandstifter der Synagoge waren jugendliche Araber und die Bombenleger von Dьsseldorf wurden bis heute nicht gefaЯt. Dann Sebnitz: Fьnfzig Skinheads, im Hochsommer in Springerstiefel und schцn warme Bomberjacken verpackt, ertrдnken angeblich vor den Augen anderer Badegдste ein kleines Mischlingskind. In der darauffolgenden Medienhetze werden sogar unschuldige Leute mit richterlichem BeschluЯ in Untersuchungshaft genommen. – Spдter stellt sich heraus, das arme Kind ist ohne Fremdeinwirkung ertrunken. Doch die Presse lьgt weiter – in Potsdam, in Mьgeln und anderswo. SchlieЯlich Frьhjahr 2008: Eine junge Frau hilft einem Kind, das angeblich von Skinheads in „NSDAP-Jacken“ bedroht wird. Daraufhin sei ihr angeblich ein Hakenkreuz in die Haut geritzt worden. Wieder eine Lьge. Obwohl schon der dringende Verdacht besteht, daЯ sich die junge Frau das Hakenkreuz selbst eingeritzt hat, erhдlt sie schnell noch einen Preis fьr Zivilcourage, bevor sie wegen Vortдuschung einer Straftat – дuЯerst milde - verurteilt wird. Die politische Rechte ist fьr die Machthaber und ihre Medien in der BRD das, was man in Bayern „einen Watschenmann“ nennt. Man fьhlt sich an den schцnen Film „Casablanca“ erinnert: „Verhaften Sie die ьblichen Verdдchtigen!“ Was teilweise sogar wцrtlich zu nehmen ist! Der Fall des Angriffs auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl wirft eine Reihe von Fragen auf, die sich jeder kritische Mensch stellt, die in der verцffentlichten Meinung aber nahezu durchgдngig totgeschwiegen werden. Jedes Verbrechen hat eine Tatzeit. Laut Presseerklдrung der Polizei Sonnabend, 13. Dezember, 17.30 Uhr. Nach einem richterlichen BeschlagnahmebeschluЯ jedoch 13.35 Uhr. Die Nachfrage eines Tagesschau-Journalisten bei der Polizei, was denn nun die richtige Tatzeit sei, wurde beantwortet wie seinerzeit Al Capone zu antworten pflegte: „no comment!“ Dieses Verbrechen hat also offenbar zwei Tatzeiten?! Ein gegen das Leben gerichtetes Verbrechen hat fast immer eine Tatwaffe. Diese aber fand sich auf der Fensterbank (oder im Vorgarten?) des Opfers. Nicht nur ungewцhnlich, sondern fьr einen fьhrenden Polizeioffizier sogar ein wenig peinlich. Vor allem, weil man Lebkuchen ьblicherweise nicht schneidet, sondern bricht. Jedes Verbrechen hat auch einen Tдter (oder mehrere Tдter). Hier ist sich die Polizei nicht mal sicher. Es wird per Phantombild nach zwei Mдnnern gefahndet, die Tдtowierungen haben, die fьr die rechte Szene eher untypisch sind. Die Polizei schlieЯt aber nicht aus, daЯ es sich um ein und denselben Mann handelt. Die radikal rechte Szene ist bekanntlich gut im Blick der Staatsmacht. Nahezu jede Demonstration wird (im Regelfall wohl rechtswidrig) abgefilmt. Mit dem so entstehenden Bild-Material kцnnte man wohl alle Kinosдle der Republik ьber Jahre hinaus versorgen, wenn es denn Besucher gдbe, die dafьr Eintritt zahlen wьrden…. Trotzdem ist nach bisher 10 Tagen der angeblich recht auffдllige Tдter noch nicht gefunden. Aber auch ohne Tдter hat man zwei angeblich der Beihilfe verdдchtige Personen verhaftet. (*) Ihre Beihilfe bestand nach Medienangaben darin, daЯ sie im 15 Kilometer von Fьrstenzell entfernten Passau mit einem Mann gesehen worden sein sollen, auf den die Tдterbeschreibung zutreffen kцnnte…. Der ganze Fall ist ungereimt. Mit krampfhafter Energie versucht man, einen Tдter in politisch radikal rechten Kreisen zu finden. Ohne sich daran zu stцren, daЯ es bisher fьr diesen Ermittlungsansatz nur die Aussage des Polizeidirektors Mannichl gibt, der bekanntermaЯen gern „gegen rechts“ auftritt, und das mцglicherweise sogar im Randbereich dessen, was ein Polizeibeamter ьberhaupt darf. Zumindest von der fьr Beamte vorgeschriebenen politischen Neutralitдt ist bei ihm nicht sonderlich viel festzustellen…. Da wird dann im Zuge von Ermittlungen auch schon geltendes Recht gebrochen und nach einem vorliegenden polizeilichen Sicherstellungsbescheid ein Zeuge in „Beugehaft“ genommen, ohne daЯ es eine richterliche Anordnung dafьr gibt. Man muЯ nicht Volljurist sein, um zu wissen, daЯ „Beugehaft“ nur auf richterliche Anordnung zulдssig ist. Die zumindest teilweise willkьrlichen MaЯnahmen der bald von zwanzig auf fьnfzig Beamte aufgestockten Sonderkommission finden aber in den Medien rundum Beifall, wo doch eher Kritik angebracht wдre. Anscheinend wurde die politische Parole ausgegeben, „die rechte Szene“ aufzumischen. Der Bьrger sieht mit Staunen: Die Polizei lдЯt sich fьr politische Machenschaften miЯbrauchen. Gegen die Schikanen und Rechtsbrьche und gegen den Terror der Medien wehren wir uns mit einer Demonstration.
Mit besten GrьЯen
Christian Worch
Nachtrag: Die Eheleute Sabrina und Manuel H. befinden sich seit heute morgen wieder auf freiem FuЯ; das Amtsgericht Passau hat den Haftbefehl aufgehoben.

11. Christian   (22.12.2008 13:57)
0  
Hamburg, 18. Dezember 2008

BESUCH DER DRITTEN ART....

Heute gegen 13.oo Uhr klingelte es an meiner Tьr. Die beiden Herren, die erschienen, wiesen sich als Mitarbeiter des LKA (Landeskriminalamtes) Hamburg aus. Auf meine hцfliche Frage, was ich denn fьr Sie tun kцnne, sagte mir ihr Wortfьhrer, sie kдmen im Auftrag ihrer bayerischen Kollegen und wollten mich zum Fall Mannichl einvernehmen. Ich sagte ihnen darauf, daЯ ich zu diesem Fall nichts zu sagen hдtte und im ьbrigen keine Veranlassung sдhe, mich mit der Polizei darьber zu unterhalten. Daraufhin erklдrte mir der Wortfьhrer der beiden in ein klein wenig forschem Ton, dann mьsse ich damit rechnen, daЯ die Staatsanwaltschaft mich vorlade und gegebenenfalls zwangsvorfьhren lieЯe. Ich sagte ihm, nein, damit mьsse ich nicht rechnen, wдhrend sein Kollege erkennbar schmunzeln muЯte. (Der Kollege des Wortfьhrers hat mцglicherweise mein Profil grьndlicher gelesen als der andere.....) Denn die Staatsanwaltschaft habe mich in einem solchen Falle bitteschцn ordnungsgemдЯ zu laden, und erst wenn ich einer solchen Ladung nicht folgte, sei eine Zwangsvorfьhrung zulдssig; vorher und ohne die Gelegenheit, einer ordnungsgemдЯen Ladung selbst zu folgen, sei diese nun mal nicht zulдssig. Ich erklдrte ihnen auch, daЯ ich ihnen das rein vorsorglich mit Blick auf einen mir inzwischen bekanntgewordenen Fall aus Bayern sagte; nicht, daЯ ich dem LKA Hamburg deshalb irgendwelche Vorhaltungen machen wolle, weil sie beide ja nur in Amtshilfe fьr die bayerischen Kollegen tдtig seien. Ein wenig verbissen bemerkte der Wortfьhrer, daЯ mir ja sogar Fachausdrьcke bekannt seien („Amtshilfe“), und dann wandten sie sich zum Gehen, derweil ich ihnen noch einen schцnen Tag wьnschte. Das Gesprдch fand ьbrigens an der Haustьr statt, weil ich keinen Grund zu sehen vermochte, die beiden Herren hereinzubitten, und weil mir verdammt egal ist, ob Nachbarn von mir derartige Gesprдche mithцren. Hier im Ghetto, wo ich wohne, fдllt man ja schon fast auf, wenn man NIE Besuch von der Polizei bekommt. Insofern sah ich diesen Besuch der beiden Herren als eine Art von sozial-ingetrativer MaЯnahme an und mцchte mich an dieser Stelle bedanken. Auch wenn bei dem Wortfьhrer fьr mich zeitweilig der Eindruck entstand, er wolle mich mit einer mцglichen Zwangsvorstellung vielleicht ein wenig einschьchtern, werde ich auf eine Anzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde verzichten. (Obwohl ich einen Ohrenzeugen hдtte, der das Gesprдch beeiden kцnnte, weil ich gerade mit einem juristisch ьbrigens sehr versierten Kameraden telefonierte und den Apparat in der Hand hatte, so daЯ er jedes Wort mithцren konnte.) Denn selbst wenn die Bemerkung von ihm einschьchternd gemeint gewesen sein soll, habe ich fьr deartige Versuche einfach keine sensible Antenne und fьhle mich davon nicht behelligt. Warum die bayerische Polizei ihre Hamburger Kollegen gebeten hat, mich zu verhцren, ist mir nicht bekannt. Die einzige logische Erklдrung wдre fьr mich, daЯ ich Teilnehmer bei der Beisetzung von Friedhelm Busse war und daЯ die Medien die spдtere Цffnung des Grabes und Entfernung einer Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz aus diesem als AnlaЯ fьr den Anschlag auf Polizeidirektor Alois Mannichl vermuten. Ob das eine rein mediale Vermutung ist oder ob sie auch von der bayerischen Polizei geteilt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn solche in meinen Augen ein klein wenig aufdringlichen Hausbesuche jetzt dem Zweck dienen sollen, „die Szene aufzumischen“, und zwar ьber die Grenzen des Freistaates Bayern hinaus, fьhle ich mich davon weniger „aufgemischt“ als auch eher belustigend. Auch mein telefonischer Gesprдchspartner, der rechtskundige Kamerad aus Baden-Wьrttemberg, war belustigt. Als wir das Gesprдch nach dem Abgang der beiden Herren vom LKA fortsetzten, bedankte er sich ausdrьcklich bei mir fьr die Gelegenheit, dieses Gesprдch mitzuhцren; er fand es, wie er es ausdrьckte, „erhebend“. In Sachen Philipp Hasselbach, den man tatsдchlich – offenbar rechtswidrig – verschleppt und ьber Nacht im Polizeigewahrsam gehalten hat, habe ich gehцrt, daЯ dieser nunmehr deswegen Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (begangen im Amt) erstatten will oder mцglicherweise zur Stunde bereits erstattet hat. Der in unseren Kreisen bekannte Rechtsanwalt Andre Picker, der den 33-jдhrigen Ehemann des per Haftbefehl verhafteten Ehepaares aus Mьnchen anwaltlich vertritt, bezeichnete den gegen seinen Mandanten ergangenen Haftbefehl gegenьber dem SPIEGEL inzwischen als „abenteuerlich“. Dieser Haftbefehl stьtze sich laut Picker nur auf die Aussage eines Zeugen, der Herrn und Frau H. am Tattag in Passau (nicht: Fьrstenzell) gesehen haben wolle. (Meiner Erinnerung nach liegen zwischen Passau und Fьrstenzell 15 Kilometer.) Ein „tatfцrdernder Beitrag“ sei ein Aufenthalt in Passau laut Picker jedoch nicht. Ein solcher tatfцrdernder Beitrag sei von den Behцrden im ьbrigen bisher nicht benannt worden. Nach den mehr und mehr bekanntwerdenden Details sieht es fьr mich persцnlich so aus, als wьrde die bayerische Polizei (und in einem Fall wohl sogar ein bayerischer Amtsrichter!) die Grenzen rechtsstaatlichen Handelns offenbar ьberschreiten! Daher kann ich allen Betroffenen nur raten, auf Besuche der dritten Art und sonstige behцrdliche Schikaneversuche mit der nцtigen Gelassenheit und geistigen Ьberlegenheit zu reagieren, gegebenenfalls von rechtlichen Mitteln Gebrauch zu machen und politische Reaktionen vor Ort - eispielsweise in Form von Mahnwachen, Demonstrationen o.д. – dringend zu erwдgen.
Mit besten GrьЯen
Christian Worch

10. Worch   (22.12.2008 13:51)
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Liebe Kameradinnen,liebe Kameraden!
Wegen zunehmenden technischen Problemen habe ich mich von meinem Ami-Server verabschiedet. AuЯerdem sehe ich nicht wirklich ein, warum ich einen Server im meinungsfreiheitsfreundlichen Ami-Land brauche, wenn estens die Inhalte meiner Netzseite nach bundesdeutschem Recht straffrei sind und zweitens die Domain sowieso auf meinen Namen registriert ist.... Mit dem Serverwechsel habe ich zugleich einen Domain-Wechsel vorgenommen. Der Name „1mai.net“ war ursprьnglich nur fьr eine einzige Aktion gedacht, die am 1. Mai 2004 in Leipzig. Aus Bequemlichkeit habe ich ihn behalten, aber letztlich erscheint es mir eine angemessene Idee, daЯ eine von mir persцnlich betriebene Seite auch meinen Namen trдgt. Daher war der Serverwechsel ein geeigneter AnlaЯ, das endlich mal zu machen.
Verbunden damit habe ich jetzt auch meine цffentliche e-mail-Adresse geдndert; ich gehe hoffnungsvoll davon aus, zum letzten Mal. Wer meine private gmx-Adresse hat, kann diese natьrlich weiterhin (ggfs. parallel) benutzen; sie bleibt gьltig.
Mit besten GrьЯen Christian Worch
Hamburg, 18. Dezember 2008

9. DEUTSCHES KOLLEG   (06.12.2008 11:02)
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30.11.2008

Die liberalistische Volksrevolution

1. Das Deutsche Kolleg fordert seit den neunziger Jahren des 20.
Jahrhunderts das Recht auf Arbeit und das Grundrecht an einem
unver&#228;u&#223;erlichen Mindestgrundst&#252;ck, und beides f&#252;r jeden Deutschen. Damit
geh&#246;ren die sozialistische Volksrevolution und die konservativistische
Volksrevolution zum programmatischen Kernbestand des Deutschen Kollegs.

2. Wir sehen jetzt, im Jahre 2008, mit dem Beginn der Globalkrise in der
Anfangsform der globalen Wirtschaftskrise, die weit folgenreicher zu werden
verspricht als die Weltwirtschaftskrise von 1929-1933, den geschichtlichen
Zeitpunkt gekommen, unser Programm um die liberalistische Volksrevolution zu
erweitern.

3. Der Zeitraum vom Anfang der 80er Jahre bis 2008 war eine Epoche der
liberalistischen Klassenrevolution. In ihr wurde die Klasse der Liberalen,
der Besitzer des Produktionsfaktors Kapital, in jeder von ihr nur
gew&#252;nschten Art und Weise bevorzugt. Die Klasse der Kapitalbesitzer zerri&#223;
in der jetzt beendeten &#196;ra alle &#246;ffentlichen G&#228;ngelb&#228;nder und durchbrach die
Schranken, die ihr die au&#223;er&#246;konomische Zwangsgewalt des Staates bislang
noch auferlegt hatte.

4. Mit dem Wegfall dieser Beschr&#228;nkungen wurde die liberale
Kapitalisten-Klasse nicht mehr vor sich selbst gesch&#252;tzt. Ihre eigene
Zerst&#246;rungskraft und Asozialit&#228;t konnte sich voll entfalten, insbesondere
gegen die national organisierten Arbeiterklassen und gegen den nationalen
Sozialstaat, der zunehmend in einen antinationalen Liberal- oder
Kapitalstaat verwandelt wurde. Dieser globale Sieg der liberalen Klasse mit
ihrem revolution&#228;r entfesselten Kapitalismus sprengte den Bereich der
volkswirtschaftlichen N&#252;tzlichkeit.

5. Das Zeitalter der neoliberalen Klassenrevolution ist jetzt zwar definitiv
beendet, aber nur negativ. Die da oben k&#246;nnen nicht mehr so weitermachen wie
bisher und die da unten wollen es nicht mehr. Das kennzeichnet die
vorrevolution&#228;re Lage. Positiv zu &#252;berwinden ist die Globalkrise, die weder
&#246;konomisch noch politisch noch ideologisch einen Stein der alten Ordnung auf
dem anderen belassen wird, nur durch eine Umkehrung der liberalistischen
Revolution aus einer blo&#223;en Klassenrevolution in eine Volksrevolution. Und
das allein w&#252;rde bedeuten, da&#223; nicht blo&#223; die Globalisierung, sondern der
Kapitalismus beendet wird. Dieses historische Ereignis wird sich f&#252;r den
einzelnen Volksgenossen darin zeigen, da&#223; er neben dem Recht auf Arbeit und
dem Grundrecht (an einer Mindest-Immobilie) auch ein unver&#228;u&#223;erliches
Mindest-Kapitaleigentum erh&#228;lt, das so bemessen ist, da&#223; die dem Einzelnen
zuflie&#223;ende Dividende die Existenzsicherung in der H&#246;he des pf&#228;ndungsfreien
Einkommens gew&#228;hrleistet.

6. Eine Volksrevolution hebt das Monopol einer Klasse der b&#252;rgerlichen
Gesellschaft an einem der drei Produktionsfaktoren auf, indem sie diesen
Faktor zu gleichen Wertgr&#246;&#223;enanteilen auf jeden einzelnen Volksgenossen
verteilt und jeden mit einem gleichen Stimmrecht in der
Teilhaber-Versammlung des Produktionsfaktors ausstattet. Das Stimmrecht kann
unmittelbar oder mittelbar ausge&#252;bt werden. Das vom Stimmrechtseigent&#252;mer
bei mittelbarer Aus&#252;bung erteilte Mandat mu&#223; immer imperativ sein. Betrifft
die Volksrevolution den Produktionsfaktor Kapital, dann ist sie eine
liberalistische Revolution, die das Produktionsmittel-Monopol der
Kapitalisten-Klasse beendet und alle Produktionsmittel, sofern sie die Form
von Geld- oder Sachkapital angenommen hatten, vergesellschaftet.
Vergesellschaftet ist der Produktionsfaktor nur insoweit, als er an die
einzelnen Individuen eines Volkes, das als besonderen Stand die b&#252;rgerliche
Gesellschaft ausgebildet hat, verteilt wurde. Da die Gesellschaft aber nur
deswegen eine b&#252;rgerliche ist, weil sie einer staatlichen Gemeinschaft
unterworfen wurde, ist der (an die einzelnen Volksgenossen)
vergesellschaftete Produktionsfaktor Kapital zugleich vergemeinschaftet,
weil dieser souver&#228;ne geschichtliche Akt von einer reellen Nation, deren
Angeh&#246;rige ausschlie&#223;lich demselben Volke zugeh&#246;ren, vollbracht wurde. Auf
diese Weise wird das Kapital also b&#252;rgerlich vergesellschaftet und zugleich
national vergemeinschaftet, aber nicht verstaatlicht. Denn die
Verstaatlichung der kapitalistischen Produktionsmittel w&#228;re ihre Absonderung
von der b&#252;rgerlichen Gesellschaft insgesamt, somit also weder die
klassenlose Vergesellschaftung in ihr noch ihre wirkliche Vergemeinschaftung
durch den alle B&#252;rger und ihren Staat umfassenden staatsb&#252;rgerlichen
Verband.

7. Die liberalistische Volksrevolution als positive &#220;berwindung der
Globalkrise, zu der das Monopol einer Klasse am Produktionsfaktor Kapital
gef&#252;hrt hat, wird auch die Volksrevolutionen in den beiden anderen
Produktionsfaktoren herbeif&#252;hren, die durch das Recht auf Arbeit als
sozialistisch und durch das Grundrecht (an Grund und Boden) als
konservativistisch charakterisiert sind. Volksrevolutionen sichern die
Freiheit jedes einzelnen Volksgenossen durch unver&#228;u&#223;erliche Rechte (an
Boden, Kapital und Arbeit), Klassenrevolutionen dagegen f&#246;rdern ihre
Klassengenossen durch ver&#228;u&#223;erlichte Rechte, also die Erleichterung der
Ver&#228;u&#223;erbarkeit ihrer Faktorg&#252;ter.

8. Ein Gemeinwesen von freien Grundeigent&#252;mern, die auf eigner Scholle mit
eigner Kraft und eignen Mitteln arbeiten, also Mittelstand (weil im Stande
ihrer selbstbenutzten Produktionsmittel) sind, mag zwar konservativ, liberal
und sozial genannt werden, den b&#252;rgerlich-gesellschaftlichen und
parlamentarischen Klassengegensatz von Konservativismus, Liberalismus und
Sozialismus aber gibt es in solch einem mittelst&#228;ndischen Gemeinwesen nicht.
Es besteht nicht aus Kapitalisten und Proletariern, sondern aus
produktionsmittelbesitzenden Arbeitern.

9. Die Entsch&#228;digung f&#252;r die enteigneten Kapitalisten besteht a) in der
Ausstattung mit dem gleichgro&#223;en unver&#228;u&#223;erlichen Mindestkapital wie alle
anderen freien und gleichen Volksgenossen, b) im eigentumslosen Besitz des
&#252;brigen Geld- und Sachkapitals ihrer Unternehmen, das sie als Lehen zur
Fortf&#252;hrung ihrer Unternehmen bekommen, falls diese vom Souver&#228;n als
volkswirtschaftlich erw&#252;nscht angesehen werden, und c) in der
Resozialisierung in die Volksgemeinschaft, indem sie vom Fluche der
Aneignung fremder Arbeit und damit der Ausbeutung befreit werden.

DEUTSCHES KOLLEG

8. Detev   (24.11.2008 10:49)
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7. Christian Worch   (30.10.2008 10:11)
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Hamburg, den 29. Oktober 2008
NACHGEHAKT: Polizei Lьneburg verliert wegen 2. Juni 2007
Liebe Kameradinnen und Kameraden! Eine gute Meldung fьr alle, die am 2. Juni 2007 in Lьneburg in polizeilichen Gewahrsam genommen worden sind. Die Klage unseres Kameraden Adolf Dammann sowie zwei weiterer Kameraden dagegen war ja bereits im Februar erfolgreich. Allerdings hat die Polizei Lьneburg gegen den BeschluЯ des Amtsgerichts „Sofortige Beschwerde“ eingelegt. Ьber diese „Sofortige Beschwerde“ hat jetzt das Landgericht entschieden und sie verworfen; also wurde auch in zweiter Instanz festgestellt, daЯ die ca. 150 Kameradinnen und Kameraden nicht ьber mehrere Stunden hдtten in Gewahrsam gehalten werden dьrfen. Diese Feststellung des Landgerichts ist unanfechtbar, weil die „Weitere sofortige Beschwerde“ ausdrьcklich nicht zugelassen worden ist. Wir haben jetzt die Mцglichkeit, daЯ alle, die von der damaligen Ingewahrsamnahme betroffen waren, Schmerzensgeld/Schadenersatz fьr – wie es so schцn heiЯt – entgangenes Freizeitvergnьgen einfordern kцnnen. Die Betroffenen wenden sich bitte an die damaligen Organisatoren der Busreisegruppen. Erforderlichenfalls stelle auch ich gern einen entsprechenden Kontakt her.
Mit besten GrьЯen
Christian Worch

6. Vilimsky (FPЦ)   (29.09.2008 10:30)
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Vilimsky (FPЦ):
Nach Kцlner Skandal Offener Brief
an deutschen Botschafter in Wien

In Aufarbeitung der unglaublichen Ereignisse von vergangenem Wochenende in Kцln richtete heute FPЦ-Generalsekretдr Abg. Harald Vilimsky in groЯer Sorge einen Offenen Brief an den deutschen Botschafter in Wien mit folgendem Wortlaut:

Seine Exzellenz
Botschafter Dr. Gerd Westdickenberg
Deutsche Botschaft
Metternichgasse 3
A-1030 Wien

Wien, den 23.09.2008

Sehr geehrter Herr Botschafter!

Als Abgeordneter zum Nationalrat der Republik Цsterreich sowie Generalsekretдr der Freiheitlichen Partei Цsterreich (FPЦ) darf ich Ihnen meine tiefe Sorge und mein Befremden ьber den Umgang der Stadtverwaltung sowie der Polizeifьhrung in Kцln mit gewдhlten Reprдsentanten des цsterreichischen Parlamentes mitteilen.

Als angekьndigter Redner und Teilnehmer einer Veranstaltung von "pro Kцln" am vergangenen Wochenende zum Thema der GroЯmoschee in Kцln verwahre ich mich mit Nachdruck und Entschiedenheit dagegen, цffentlich vom Kцlner Oberbьrgermeister Fritz Schramma als "brauner Biedermann", "Brandstifter", "Rassist im bьrgerlichen Zwirn", Teil einer "verfaulten Clique des Eurofaschismus" bezeichnet zu werden. Diese Verдchtlich-machung kann und will ich nicht hinnehmen und es entspricht mit Sicherheit nicht jenem Ton, wie er unter Reprдsentanten benachbarter Staaten in Mitteleuropa ьblich ist und sein sollte. Ich teile in diesem Zusammenhang auch mit, dass ich diese ДuЯerungen auf straf- und zivilrechtliche Relevanz nach deutschem und цsterreichischem Recht prьfen lasse.

Als bemerkenswert und in Europa vermutlich einmaligen Vorgang ist auch die Tatsache zu bewerten, dass vergangenen Freitag, im unmittelbaren Vorfeld der Pressekonferenz zu dieser Veranstaltung, linke Gewalttдter unter Beisein der Polizei ungehindert mit faust-groЯen Steinen nach Mandataren und Journalisten werfen konnten, wдhrend die anwe-senden Polizeibeamten diesem kriminellen Treiben vцllig tatenlos zugesehen haben. Dies waren zum Teil lebensbedrohende Attacken, die ich auch durch Bildmaterial dokumentiert habe. Bis heute hat Oberbьrgermeister Schramma zu diesen skandalцsen Ereignissen keine Worte der Verurteilung gefunden, im Gegenteil, er hat im Nachfeld der - wegen massiver Sicherheitsgefдhrdung in weiterer Folge untersagten - Veranstaltung цffentlich sogar begrьЯt, dass Kцln den "rechtsradikalen Rattenfдngern" eine Absage erteilt hat.
Des weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich auch das цsterreichische AuЯenministerium
in Kenntnis setzen werde, da durch das Verhalten der Polizei in Kцln aus meiner Sicht mehrere zwischenstaatliche Abkommen ьber die Behandlungen von Personen mit diplomatischem Status grob verletzt wurden. So wurde mir trotz mehrfachem und unmiЯverstдndlichem Ersuchen und unter Vorlage meiner Mandatars-Ausweise (im Originalbrief mit Nummer und Ausstellungsdatum, Anm.) vom zustдndigen Einsatzleiter der Kцlner Polizei, Herrn Michael Temme, selbst auf mehrmalige Nachfrage jeglicher Schutz verweigert, obwohl die Gewaltexzesse durch linksmilitante Gruppen in weiterer Folge sogar zur Verhдngung des polizeilichen Notstandes ьber Kцln gefьhrt haben.
Selbst das international renommierte Magazin "Der Spiegel" hat darьber berichtet.
Ich darf zitieren: "Auch die Polizei wollte nicht helfen. „Wie kommen wir denn jetzt hier weg?", fragte der aufgebrachte FPЦ-Generalsekretдr Vilimsky den Einsatzleiter. "Also, wir halten Sie ja nicht auf", antwortete dieser, ohne eine Miene zu verziehen, "Sie kцnnen sich ja ein Taxi rufen"." Zitat "Der Spiegel" Ende. Auch meiner Kollegin im цsterreichi-schen Nationalrat, Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mutter eines Kleinkindes, wurde dieser Beistand von Herrn Temme von der Kцlner Polizei mit Hдme verweigert. Dieser Vorfall ereignete sich vergangenen Freitag um 17.00 Uhr bei der Schiffanlegestelle Kцln-Riehl. In gesonderten Schreiben werde ich darьber auch den Kцlner Polizeiprдsidenten Klaus Steffenhagen, den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf sowie den deutschen Innenminister Wolfgang Schдuble mit dem dringenden Ersuchen um Stellungnahme in Kenntnis setzen.

Als angekьndigter Redner der Veranstaltung von "pro Kцln" wurde ich durch den obersten Reprдsentanten der Stadt Kцln, Oberbьrgermeister Schramma, in цffentlich wahrnehmbarer Weise als "unerwьnschte Person" bezeichnet. Ich darf Sie daher ferner um dringliche Stellungnahme ersuchen, ob dies der allgemeinen Beurteilung durch die Bundesrepublik Deutschland entspricht und wenn ja, ob mit mir auch andere цsterreichische Nationalratsabgeordnete und Bьrgerinnen und Bьrger Цsterreichs "unerwьnschte Personen sind" und welche dies sind. Gerade vor dem Hintergrund, dass uns in sicherheitstechnisch sehr gefдhrlichen Situationen jeglicher Beistand der Polizei verweigert wurde und der Kцlner Oberbьrgermeister pauschal auch Abgeordnete der Republik Цsterreich цffentlich diffamiert hat, ist dies eine wichtige und vor allem auch sicherheitsrelevante Information fьr die Ausьbung eines цsterreichischen Mandates in auЯenpolitischer Hinsicht. Relevant ist fьr mich auch Ihre Beurteilung, inwieweit das Recht auf Meinungsfreiheit gemдЯ EMRK in Kцln noch Gьltigkeit hat.

Ich habe die Kцlner und deutsche Art im Rahmen mehrer Besuche als sehr freundlich und meinungsoffen kennenlernen dьrfen und war umso erstaunter, mit welcher Aggression der Kцlner Oberbьrgermeister aber auch die Kцlner Polizeispitze uns begegneten, nur weil wir uns im Rahmen unserer Tдtigkeit als gewдhlte цsterreichische Volksvertreter gegen den Bau einer Moschee mit Minarett in Kцln дuЯern wollten, die im ьbrigen einer Diskussion entspricht, die in Цsterreich vцllig sachlich und nьchtern bereits seit lдngerem gefьhrt wird.

Ich erachte es als meine Pflicht, im Interesse einer gedeihlichen Fortentwicklung der deutsch-цsterreichischen Verbundenheit, diese Angelegenheit einer raschen Klдrung zuzufьhren und ersuche hцflich und dringlich um Bewertung dieser Vorkommnisse, die nicht nur bei mir groЯe Besorgnis ausgelцst haben und auch um Bekanntgabe etwaiger Konsequenzen dieser Angelegenheit.

Mit dem Ausdruck vorzьglicher Hochachtung

- Harald Vilimsky -
Quelle: Webseite der FPЦ (Wien)

5. Christian Worch   (12.08.2008 10:39)
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Hamburg, den 5.August 2008 Eine Erklдrung parteifreier Krдfte: Seit gestern nacht kursiert eine Erklдrung parteifreier Krдfte mit einigen sehr namhaften Erstunterzeichnern zur Erklдrung des NPD-Parteiprдsidiums in Sachen Beisetzung von Friedhelm Busse. (NPD-Erklдrung hier: http://www.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&cmsint_id=1&detail=1349) Die Erklдrung wird nachfolgend dokumentiert. Vorab ist zu bemerken: Ich stimme inhaltlich damit ьberein. Lediglich den letzten Satz kann ich aus zwei Grьnden nicht mit unterzeichnen. Der eine Grund ist: Ich sehe im Moment keine Veranlassung, sich zur Option einer Zusammenarbeit festzulegen, weder im positiven noch im negativen Sinne. Der andere Grund ist: Die Formulierung ist mir zu schwammig. Was ist „eine Einigung hinsichtlich eines vernьnftigten Verhaltens der NPD“? Eine Rьcknahme der Prдsidiumserklдrung? Eine Modifikation? Wenn ja, wie weitgehend? Hat das Ultimatum eine Frist? Diese zur Zeit ungeklдrten Details sind fьr mich ein Hindernis, mich auf die (inzwischen grцЯer werdende) Liste der Unterzeichner setzen zu lassen. Ansonsten aber, wie erwдhnt, gebe ich den Verfassern und Unterzeichnern vollinhaltlich recht. Mit besten GrьЯenChristian Worch Text der Erklдrung:Stellungnahme freier Krдfte zur"Erklдrung des NPD-Parteiprдsidiums zur Beisetzung von Friedhelm Busse" Freie Krдfte halten es fьr notwendig, eine Stellungnahme zur Erklдrung des NPD-Parteiprдsidiums abzugeben, weil diese Erklдrung alle Grenzen des kameradschaftlichen Umgangs sprengt. Diese scheinheilige Erklдrung des NPD-Parteiprдsidiums wurde auch erst nach der Medienhetze im Zusammenhang mit der Beisetzung verцffentlicht, ein untauglicher Versuch, sich von allen Vorwьrfen reinzuwaschen. Am Tag der Beisetzung und des anschlieЯenden Marsches durch Passau kam es zu keiner einzigen Beschwerde oder Kritik seitens der anwesenden NPD-Funktionдre. Das NPD-Parteiprдsidium schreibt:"Der Einsatz fьr ein sozial gerechtes Deutschland bedarf keiner Symbolik von Gestern" Diese umstrittene Aussage betrifft die politische Ebene und nicht die Beisetzung des Kameraden Friedhelm Busse. Falls die NPD-Vertreter aber zu politischen Werbezwecken an der Beisetzung teilgenommen haben, waren sie dort fehl am Platz. Das NPD-Parteiprдsidium schreibt:"Besonderen Respekt verschaffte sich Busse innerhalb der NPD vor allem auch dadurch, daЯ er immer wieder offen und ehrlich gerade gegenьber jungen Aktivisten und Interessenten Fehler seiner eigenen Biographie einrдumte und diesen in den letzten Jahren seines politischen Wirkens stets auch ein mahnendes Beispiel sein wollte, daЯ der politische Kampf fьr ein besseres Deutschland wirksam nur auf gewaltlosem Wege und nicht in den Gefдngnissen gefьhrt werden kann." Hier wird mit dreisten Lьgen versucht, das Lebenswerk und den Werdegang des Kameraden Friedhelm Busse fьr die Zwecke der NPD zu verbiegen und zu miЯbrauchen. Kamerad Friedhelm Busse hat sich nicht in diesem Sinn geдuЯert - die einzige von ihm autorisierte Biographie, Teile davon wurden wдhrend der Beisetzung vorgetragen, enthдlt keinen Hinweis auf solche Gedankengдnge.Kamerad Friedhelm Busse hat sich immer als politischer Soldat in der Tradition der SA gesehen. Er trug stets voller Stolz den Ehrenring der SS, der ihm von einem ehemaligen SS-Gruppenfьhrer der Allgemeinen SS fьr seinen Einsatz fьr Volk und Reich zugeeignet wurde. Er war auch unzдhlige Male der Hauptredner bei Traditionsveranstaltungen anlдЯlich des 9. Novembers und des 20. Aprils. Das NPD-Parteiprдsidium schreibt:"Die NPD-Fьhrung miЯbilligt gleichzeitig aber auch den Versuch Einzelner, das letzte Geleit fьr Friedhelm Busse durch die Beisetzung der verbotenen Reichskriegsflagge des III. Reiches fьr eine politische Selbstinszenierung zu instrumentalisieren, die nicht im Einklang mit den Zielen der NPD steht." Es handelt sich hierbei nicht um eine "Selbstinszenierung" und ganz sicher auch nicht um eine "leere Provokation", sondern um den ausdrьcklichen Wunsch des Kameraden Friedhelm Busse, mit dieser Fahne auf dem Sarg begraben zu werden. Bei genauer Lektьre des Satzes ergibt sich der eigentliche Sinn: Der NPD paЯt nur die Tatsache nicht, daЯ die angebliche "Selbstinszenierung" "nicht im Einklang mit den Zielen der NPD steht." Das NPD-Parteiprдsidium schreibt:"Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer erst kьrzlich stattgefundenen Demonstration in Bonn, bei der eine GruЯbotschaft von Gerhard Lauck (NSDAP/AO) verlesen wurde, entsteht zunehmend der Eindruck, daЯ die volkstreue Opposition durch derartige Provokationen systematisch diskreditiert werden soll ..." Die Bonner Demonstration gegen Zensur vor der Bundesprьfstelle war eine freie Demonstration, so daЯ wir uns grundsдtzlich jede Einmischung seitens der NPD verbitten. Der freie Veranstalter hat vom Kameraden Lauck ein GruЯwort abgerufen, weil Kamerad Lauck das meistverfolgte Zensuropfer dieser Behцrde ist und nicht in Hinblick auf die NSDAP/AO. Dies ergibt sich auch aus dem Inhalt des GruЯwortes, das sich nur mit der Zensur beschдftigt. Wir kцnnen solch billige und herabwьrdigende Angriffe auf die freien Krдfte nicht hinnehmen und werden die Zusammenarbeit mit diesem Parteiprдsidium beenden, falls es zu keiner Einigung hinsichtlich eines vernьnftigen Verhaltens der NPD kommt. Erstunterzeichner: Christian Malcoci
Siegfried Borchardt
Norman Bordin
Sven Skoda
Daniela Wegener
Tobias Thiessen
Jцrn Lemke
Dieter Riefling
Ralph Tegethoff
Norman Kempken
Jan Steffen Holthusen
Torben Klebe
Bernd Stehmann
Robert Klug
Thorsten de Vries
Uwe Brunke
Peter Borchert
Kameradschaft Aachener Land
Aktionsbьro Mittelrhein
Aktionsgruppe Ruhr-Mitte
Kameradschaft Northeim
Freie Krдfte Ostwestfalen-Lippe
Kameradschaft Mьnchen
Kameradschaft Nьrnberg
Freie Krдfte aus Schaumburg
Aktionsgruppe Rheinland
Nationaler Widerstand Leverkusen
Autonome Nationalisten Ahlen Bekannte Aktivisten, Kameradschaften,
Gruppen und Verbдnde kцnnen sich weiterhin in die Unterzeichnerliste eintragen lassen, diese Liste wird laufend aktualisiert.
Meldungen an: frei-sozial-national@email.com

4. Christian Worch   (17.07.2008 07:44)
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Nochmal nachgehakt:
Hamburg, 1. Mai 2008
Ich bezichtige den Hamburger Polizeibeamten Peter Born in aller Form und цffentlich der Lьge. In seinem Schreiben vom 5. Juni 2008 an Herrn Dr. Gundolf Fuchs und dessen Ehefrau hat er behauptet: „Eine bis zu 400 Personen starke Gruppe, darunter ein ьberwiegender Teil von sogenannten Autonomen Nationalisten, erkannte eine gleich groЯe Anzahl von Linksextremisten. Die Gruppe mit den Autonomen Nationalisten rannte nahezu geschlossen in Richtung der andere. Es war ein hoher Grad an Aggression und Gewaltbereitschaft zu erkennen.“ Born stьtzte sich dabei nicht auf Berichte anderer, ihm nachgeordneter Beamter, sondern machte geltend: „Meine Aussagen stьtzen sich dabei auf das selbst Erlebte uns Gesehene sowie auf Fakten und Tatsachen, die ich Ihnen an dieser Stelle nicht nдher benennen werde.“ Das ist gelogen. Wenn dem Herrn Born nicht paЯt, von mir der Lьge bezichtigt zu werden, stelle ich ihm gern anheim, mich wegen Beleidigung anzuzeigen; ich bin bereit, den gerichtlichen Wahrheitsbeweis fьr meine Version und gegen die seine zu erbringen. Wenn er Mumm in den Knochen hat, traut er sich. Aber ich fьrchte, daraus wird nichts. Und eine gerichtliche Klдrung von meiner Seite aus zu erцffnen, ist aus formalen Grьnden leider nicht mцglich. Sonst wдre dies natьrlich schon geschehen. Sehr passend kommt gerade dieser Tage eine Nachricht, die auch Peter Born betrifft. Die Polizei Hamburg hat ein Verwaltungsklageverfahren gegen die NPD – Landesverband Hamburg – verloren. Es ging um die Auflцsung eines Informationsstandes im Jni 2006 in Hamburg-Eimsbьttel. Das Gericht hat festgestellt, daЯ diese Auflцsung rechtswidrig war. Verantwortlich damals: Peter Born! (Siehe zu den Einzelheiten: http://www.npd-hamburg.de/ , Artikel: 12.07.2008 - NPD gewinnt gegen Polizei Hamburg) Aus diesem Grunde ist die nachfolgende Dienstaufsichtsbeschwerde wegen gleich zweier VerstцЯe gegen die behцrdliche Neutralitдtspflicht heute erhoben worden: Behцrde fьr Inneres, PolizeiBruno-Georges-Platz 122297 Hamburg Telefax: 4286 – 550 55 Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten Peter Born wegen VerstoЯes gegen die behцrdliche Neutralitдtspflicht. AnlдЯlich einer am 1. Mai stattgefundenen Demonstration in Hamburg war Herr Born entweder Leiter des Einsatzes oder maЯgeblich an der Leitung beteiligt. Am Freitag, dem 1. Mai, soll er auf einer Pressekonferenz ДuЯerungen gemacht haben, die ich leider nicht dokumentiert habe. Indes hat er diese zu einem spдteren Zeitpunkt in einem Schreiben an Herrn Dr. Gundolf Fuchs und Ehefrau wiederholt, nдmlich, daЯ in der LauensteinstraЯe eine bis zu vierhundert Personen starke Gruppe, darunter ein ьberwiegender Teil von sogenannten Autonomen Nationalisten, eine gleich groЯe Anzahl von Linksextremisten erkannt habe und nahezu geschlossen in Richtung der anderen gerannt sei. Sowohl die Angabe, daЯ diese Gruppe sich „nahezu geschlossen“ auf die Meinungsgegner zubewegt habe, als auch, daЯ sie dies „rennend“ getan habe, ist falsch. In Verbindung mit dem nachfolgenden Satz „Es war ein hoher Grad an Aggression und Gewaltbereitschaft zu erkennen“ soll damit – offenbar ebenso wie am 2. Mai auf der Pressekonferenz – der Eindruck erweckt werden, Teilnehmer (bzw. prдsumptive bzw. spдtere Teilnehmer) der „Demonstration rechts“ seien in gleichem MaЯe gewaltbereit oder gar gewalttдtig gewesen wie die linksextremistischen Gegendemonstranten, die u.a. dadurch aufgefallen sind, daЯ sie den S-Bahn-Verkehr durch mehrere Brandlegungen an Gleisen unterbrochen haben, daЯ sie ein Reifenlager – pikanterweise eines schwarzafrikanischen Hдndlers – abgebrannt haben, daЯ sie insgesamt fьnf oder sechs PKWs – darunter ein polizeiliches Einsatzfahrzeug – abgebrannt haben und ungefдhr vier Reisebusse mit Steinen beworfen und dabei jeweils mehrere Scheiben zerstцrt haben. Ganz zu schweigen davon, daЯ die Gegendemonstranten den Demosntrationszug rechts mehrfach aus dem Hinterhalt mit Steinen beworfen und an verschiedenen Stellen Container oder Mьllsammelbehдlter in Brand gesetzt haben. Durch die falsche Wiedergabe von tatsдchlichem Geschehen in Verbindung mit der nachfolgenden Bewertung hat Herr Born – offenbar von politischer Animositдt getrieben – gegen seine Pflicht zur behцrdlichen Neutralitдt verstoЯen. Offenbar handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Bereits am 3. Juni 2006 – also nahezu genau zwei Jahre vor den Ereignissen des 1. Mai bzw. der nachfolgenden Pressekonferenz vom 2. Mai bzw. dem Schreiben an Herrn Dr. Fuchs und Ehefrau vom 5. Juni 2006 – war Herr Born hiesiger Kenntnis nach Einsatzleiter, als die Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD – in Hamburg-Eimsbьttel einen sogenannten Informationsstand aufstellte, sprich eine Sondernutzung nach dem Wegerecht zur Verbreitung von Informationsmaterial in Anspruch nahm. Nach der Zerstцrung des Tisches, der physikalisch gesehen den Stand bildete, ordnete Herr Born die Entfernung der NPD-Anhдnger an und untersagte zugleich eine daraufhin angemeldete Spontandemonstration. Das Verhalten des Herrn Born war rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 15. April 2008 festgestellt hat. Auch hier spielte offenbar politische Animositдt des Herrn Born eine Rolle. Auch mit diesem Verhalten hat er gegen seine Pflicht zur behцrdlichen Neutralitдt verstoЯen. Es sind daher dienstrechtliche Schritte einzuleiten. Eine Kopie des erwдhnten Schreibens an Herrn Dr. Fuchs und Ehefrau wird beigefьgt; auf die Beifьgung einer Kopie des erwдhnten Urteils des VG Hamburg vom 15. April 2008 wird verzichtet, da die Polizei Hamburg in dem Verfahren Beklagte war und das Urteil ihr mithin vorliegen mьЯte. Ich ersuche hцflich, mich ьber die Behandlung der Angelegenheit in Kenntnis zu halten. Mit freundlichem GruЯ Christian Worch

3. Christian Worch   (13.06.2008 13:00)
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Fehlerberichtigung: Trotz Korrekturlesung hat sich leider ein Dreckfuhler, дh, Druckfehler eingeschlichen. Als Uhrzeit Beginn ist angegeben 4.00 Uhr. Natьrlich soll die Demonstration nicht um vier Uhr morgens beginnen! Gemeint ist 14.00 Uhr (vierzehn Uhr), also zwei Uhr nachmittags. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen und im Falle der Weiterverbreitung der Ursprungsnachricht auch die Empfдnger zu unterrichten. Mit besten GrьЯen
Christian Worch

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